Kollekten und Kollektenbons
In jedem Gottesdienst wird eine Kollekte erbeten. Dies ist eine zweckgebundene Spende entweder für Arbeitsbereiche der eigenen Gemeinde oder anderer kirchlicher Einrichtungen.
Die Kollektenzwecke werden verbindlich von der Kirchensynode, dem obersten Parlament unserer Landeskirche, festgelegt. Manche Kollekten sind Pflichtkollekten, müssen also in jeder Gemeinde an einem bestimmten Sonntag erhoben werden. Andere sind freie Kollekten, über deren Verwendungszweck der jeweilige Kirchenvorstand entscheiden kann.
Der konkrete Kollektenzweck wird in den Abkündigungen des Gottesdienstes benannt, die Kollekte wird am Ausgang der Kirche eingesammelt. Jeder Gottesdienstbesucher kann einen selbstgewählten Beitrag leisten. Dies kann entweder in bar erfolgen oder durch unsere Kollektenbons.
Für Barzahlung von Kleinbeträgen können wir leider keine Spendenquittung ausstellen. Aber wenn Sie Kollektenbons erwerben, so stellen wir eine Spendenquitung für den gesamten Spendenbetrag aus. Sie können die Bons in der von Ihnen gewünschten Anzahl dann anstelle von Bargeld in die Kollekte am Ausgang geben. Dies lohnt sich vor allem für Menschen, die häufiger die Gottesdienste besuchen oder höhere Beträge in die Kollekte am Ausgang der Kirche geben.
Um Kollektenbons zu erwerben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro.