Pfarrdienstordnung: Aufgabenverteilung der Pfarrer
Wenn eine Gemeinde zwei oder mehr Pfarrer hat, ist es gut zu wissen, wer von beiden für welche Themen und Arbeitsbereiche besonders ansprechbar ist. Um dies verbindlich und transparent zu regeln, wird der Kirchenvorstand gemeinsam mit den Pfarrern die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten für den Pfarrdienst in der ab 1.1.2026 fusioniereten Kirchengemeinde in Eberstadt neu zuordnen. Dies wird in einer sogenannten Pfarrdienstordnung zusammengefasst.
Arbeitsbereiche, über deren endgültige Zuordnung noch nicht abschließend entschieden ist aus der Christuskirchengemeinde:
- Religionspädagogische Begleitung der Kita
- Arbeit mit Kindern und Familien (Mini- und Kindergottesdienst, Tauferinnerung)
- Gemeindliche Diakonie einschließlich Besuchsdienst und Mitarbeiterqualifizierung
- Seniorenarbeit u.a. Offene Gemeinde
- Konfirmandenarbeit
- Gemeindepartnerschaften nach Südafrika und Zahna (Partnerschaftsausschuss)
- Jugendarbeit und Arbeit mit jungen Erwachsenen (Kinder- und Jugendausschuss)
- Gemeindepädagogische Arbeit der Christuskirchengemeinde und der Region Eberstadt
- Gestaltung des Gemeindebriefes (Redaktion Kirchenfenster).
- Kirchengemeindliche Verwaltung und Vertretung der Gemeinde nach außen
(Vorsitz des Kirchenvorstands) - Kirchenmusikalische Arbeit (Kirchenmusikausschuss)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Ökumene (Ökumenischer Arbeitskreis Eberstadt)
- Ausschuss für Gemeindekultur (u.a. Lichtkonzept Kirche, Kirchenkaffee)
- Koordinierung der Jahresplanung (Gottesdienste)
- Kirchbuchführung
Freie Tage:
Pfarrer Seel: nach Absprache
Pfr. Bauer: Montag