Vermietung von Gemeindehaus und Kirche
Unser Gemeindehaus kann für private Feiern (mit Ausnahme von 18. Geburtstagen und Hochzeitsfeiern) oder andere Veranstaltung (Fortbildungen, Seminare, Proben von Musikgruppen, Gruppentreffen) gemietet werden.
Wir bitten um Verständnis, dass unsere eigenen Veranstaltungen in jedem Fall Vorrang vor Vermietungen haben. Daher ist auch die Anfrage für eine Vermietung frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin möglich.
Auch die Kirche kann für Veranstaltungen gemietet werden. Hierbei kommen in erster Linie musikalische oder andere künstlerische Aufführungen in Betracht. Die Art der Veranstaltung muss dabei mit dem kirchlichen Charakter des Gebäudes vereinbar sein.
Wenn Sie Gemeindehaus oder Kirche nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gemeindebüro auf, das die Vermietungen koordiniert. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Mietkonditionen und -preisen.