Patenschein

Die Voraussetzung zur Übernahme des Patentamtes ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied oder Gast in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist. Der Nachweis darüber wird durch den sogenannten "Patenschein" erbracht. Mit diesem bestätigt die Kirchengemeinde Ihres ersten Wohnsitzes die Kirchenmitgliedschaft.

Wenn Sie Mitglied der Christuskirchengemeinde sind und einen Patenschein für eine Taufe in einer anderen Gemeinde benötigen, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro, das Ihnen die Bescheinigung ausstellen wird. Dies geht im Notfall auch noch kurzfristig, entspannter ist der Vorgang aber, wenn Sie frühzeitig die Ausstellung eines Patenscheins beantragen. Den Patenschein geben Sie dann in der Gemeinde ab, in der die Taufe stattfinden soll.

Wenn Sie Pate bei einer Taufe in der Christuskirche werden sollen und Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, brauchen Sie keinen Patenschein, da wir Ihre Mitgliedschaft selbst feststellen können.

Wenn Sie Mitglied einer anderen Gemeinde sind und Pate in der Christuskirche werden wollen, erhalten Sie den Patenschein bei Ihrer Wohnsitzgemeinde und geben diesen bitte in unserem Gemeindebüro ab.