Umgemeindung

Gemeindemitglieder gehören in der Regel zu der Kirchengemeinde, in der sie ihren ersten Wohnsitz haben.

Auf Antrag ist es aber möglich, sich  einer anderen Kirchengemeinde zuordnen zu lassen. Wenn Sie dies möchten, können Sie bei Ihrer bisherigen Kirchengemeinde einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Die neue Gemeinde erhält dann auf dem Verwaltungsweg Nachricht davon.