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Schutzkonzept für die Konfirmationsgottesdienste in der Christuskirche am 23.8.2020

Schutzkonzept für die Konfirmationsgottesdienste
in der Christuskirche am 23.8.2020

1. Prämisse

Der Kirchenvorstand ist sich in Zeiten der Gefährdung durch Corona seiner besonderen Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Besucher der Christuskirche bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. Dies geschieht unter Beachtung der aktuell geltenden staatlichen und kirchlichen Vorschriften.

2. Informationsweitergabe

Die Schutzmaßnahmen für die Konfirmationsgottesdienste werden den Familien der Konfirmanden schriftlich und der Gemeinde über Aushänge mitgeteilt. Grundsätzlich sind bei den Konfirmationsgottesdienste dieselben Regeln einzuhalten, die für die sonstigen Gottesdienste gelten und die im Schutzkonzept für Gottesdienste dargelegt sind.

3. Allgemeine Maßnahmen

Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung, wie beispielsweise Husten, Fieber oder Halsschmerzen dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Der Zutritt zur Kirche erfolgt ausschließlich über den Haupteingang der Kirche. Dabei ist der ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Zur Orientierung sind im Eingangsbereich blaue Markierungen in diesem Abstand angebracht.

Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während des Gottesdienstes muss aber am Platz keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Am Eingang sind die Hände zu desinfizieren; dafür steht Desinfektionsmittel bereit.

Zur Nachvollziehung von Infektionsketten müssen alle Gottesdienstbesucher ihren Namen, Adresse und Telefonnummer beim Betreten der Kirche hinterlassen. Um am Eingang Staus zu vermeiden, sollen die Kontaktdaten der Familien und Gäste der Konfirmanden nach Möglichkeit vorab abgegeben werden. Auf Anforderung werden diese Listen dem Gesundheitsamt übergeben; die hessische Datenschutzgrundverordnung gilt für diese Daten nicht. Nach einem Monat werden die Kontaktdaten vernichtet.

Die Kirchenvorsteher unterstützten die Gottesdienstbesucher beim Einnehmen der Plätze. Der Zugang wird nur über den Mittelgang geführt. Die vorderen Plätze werden zuerst besetzt. Die Empore ist für Besucher gesperrt.

In der Kirche ist beim Hinein- und Hinausgehen Abstand zu halten. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt mind. 1,5 Meter. In den Bankreihen sind dafür 60 Platzmarkierungen angebracht. Angehörige eines Hausstandes oder auch aus verschiedenen Hausständen können an einer Platzmarkierung zusammensitzen. Der Abstand von 1,5 Meter zur nächsten Platzmarkierung ist aber einzuhalten oder diese muss frei bleiben.

Die Kirche kann auf Grund ihrer Grundfläche mit maximal 120 Personen besetzt werden. Falls diese Zahl erreicht wird, können keine weiteren Besucher zugelassen werden.

Die Kirche wird nach dem Gottesdienst ausschließlich über die Seitengänge jeweils in Richtung Hauptausgang bzw. Nebenausgang verlassen. Der Mittelgang bleibt frei. Die Kollekte wird kontaktlos in Körben am Ausgang eingesammelt.

Auch nach Verlassen der Kirche ist der Mindestabstand einzuhalten.

 

 

4. Verhaltensregeln für den Konfirmationsgottesdienst

Die Konfirmation wird an jedem Sonntag in zwei Teilgruppen gefeiert. Die erste Gruppe, bestehend aus vier Konfirmanden, um 9.00 Uhr, die zweite Gruppe mit sechs Konfirmanden um 11.00 Uhr. Die Gottesdienste dauern maximal 60 Minuten. In der Zeit zwischen den Gottesdiensten wird die Kirche gründlich gelüftet und desinfiziert.

Zu Beginn und zum Ende des Gottesdienstes ziehen die Konfirmanden mit dem Pfarrer und ggfs. Kirchenvorstehern nacheinander in den Gottesdienst ein bzw. aus. Dabei ist ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Paaren einzuhalten. Dies gilt auch für das Sitzen der Konfirmandengruppe in der ersten Bankreihe; die Plätze werden entsprechend markiert.

Die Konfirmanden dürfen nur eine begrenzte Anzahl von Familienmitgliedern und Gästen mitbringen, die sich nach der maximalen Anzahl der Sitzplätze in der Kirche und der Größe der jeweiligen Konfirmandengruppe richtet. Für jede Familie wird eine entsprechende Anzahl Platzhalter vergeben und für diese reserviert. Eine darüberhinausgehende Zahl von Gästen kann leider nicht in die Kirche eingelassen werden.

Die Konfirmanden sollen spätestens 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn zur Kirche kommen. Auch die Gäste der Konfirmanden sollen rechtzeitig zur Kirche kommen und ihre Plätze einnehmen, damit es am Eingang zu keinen Staus kommt.

Der Gottesdienst wird kirchenmusikalisch begleitet, auf gemeinsamen Gesang muss aber verzichtet werden. Ein Abendmahl kann nicht gefeiert werden.

Die Einsegnung der Konfirmanden erfolgt unter Einhaltung des Abstand zum Pfarrer jeweils zu zweit bzw. zu dritt auf den Stufen zum Altar. Auf Handauflegen zum Segen und Händeschütteln zur Gratulation wird verzichtet.

Die Urkunden zur Konfirmation und ein Geschenk der Gemeinde für die Konfirmanden werden von einem Mitglied des Kirchenvorstands übergeben.

Pfarrer Walter Schneider